Kinderkrankengeld

Liebe Eltern,

anbei finden Sie Informationen sowie das Formular zur Beantragung des Kinderkrankengeldes.

Bitte beachten Sie dabei, dass wir Bescheinigungen nicht für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum ausstellen können.

Beispiel: Sie möchte sich in der Woche vom 1.2.2021 bis zum 5.2.2021 frei nehmen, um Ihr Kind zuhause zu betreuen. Wir können Ihnen die Bescheinigung ab dem 5.2.2021 zur Verfügung stellen. Mit dieser beantragen Sie die Zahlung des Kinderkrankengeldes bei Ihrer Versicherung.

Wenn ein Arbeitgeber eine Bescheinigung wünscht, dass sein/e Arbeitnehmer/in ein Anrecht auf Freistellung wegen der Betreuung eines Kindes hat, könnte man als Beleg die „Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie“ vorlegen.

Sie ist zu finden unter

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-2021-01-22.html#doc911b337c-3f0b-41c7-84dc-f2d3aba4b517bodyText23

Die wichtigsten Informationen sowie das Musterformular für die Versicherung finden Sie hier: